Raub mit Todesfolge, § 251 StGB

Ihr Mann, Ihre Frau, Ihr Kind oder ein sonstiger Angehöriger ist wegen des Vorwurfs Raub mit Todesfolge festgenommen oder verhaftet worden und befindet sich nun in Untersuchungshaft in Berlin? Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Tatbestand, über dessen Voraussetzungen und eine zu erwartende Strafe.

Raub mit Todesfolge im Überblick

Der § 251 StGB regelt den Raub mit Todesfolge. Dieser lautet:

Verursacht der Täter durch den Raub wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Tatbestand Raub mit Todesfolge

§ 251 StGB setzt voraus, dass der Tod eines Menschen durch einen Raub oder auch nur versuchten Raub verursacht wird. Dabei muss der Getötete nicht zwingend auch das Raubopfer sein, auch der Tod eines Unbeteiligten kann den Tatbestand erfüllen.

Der Täter muss den Tod durch den Raub wenigstens leichtfertig verursacht haben. Leichtfertig handelt, wer die sich aufdrängende Möglichkeit des tödlichen Verlaufs außer Acht lässt, es erfordert folglich mehr, als nur einfache Fahrlässigkeit.

Zudem muss die Gefahr des Todes der Raubhandlung bereits innegewohnt haben. Anders formuliert: Es muss sich ein spezifisches Risiko des Raubes verwirklicht haben.

Gerade bei diesem Tatbestand kommt es auf juristische Feinheiten an, die für Laien kaum nachzuvollziehen sind. Aus diesem Grund sollten Sie sich bei einem Vorwurf von solchem Gewicht unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden, der auf das Strafrecht spezialisiert ist und Erfahrung auf dem Gebiet mitbringt.

Strafe für einen Raub mit Todesfolge

Die Strafandrohung für einen Raub mit Todesfolge liegt bei mindestens 10 Jahren bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Abgesehen von Fällen, in denen das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, kann eine lebenslange Freiheitsstrafe bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Im Jugendstrafrecht, also wenn der Täter noch Jugendlicher (bis 18 Jahre) ist, gilt der Strafrahmen nicht, sondern bestimmt sich nach dem Erziehungsgedanken. Auch bei Heranwachsenden kann noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

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Pflichtverteidigung

Da es sich bei der Körperverletzung mit Todesfolge um ein Verbrechen handelt, hat der Täter Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, den das Gericht beiordnet. Sie haben das Recht diesen Verteidiger frei zu wählen. Daher sollten Sie keinesfalls warten, bis das Gericht Ihnen irgendeinen Verteidiger beiordnet.

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